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WASSER
Unser Lebenselixier.

Trinkwasserverordnung

WASSER GEHÖRT – WIE AUCH DIE LUFT ZUM ATMEN – ZU DEN GRUNDVORAUSSETZUNGEN, OHNE WASSER UND LUFT IST LEBEN NICHT MÖGLICH.

Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist eine gesicherte Trinkwasserversorgung eine unabdingbare Voraussetzung für die Gesundheit der Bevölkerung und gehört zu den Grundlagen eines funktionierenden Staatswesens. Jahrhundertelange Erfahrungen und medizinische Erkenntnisse haben gezeigt, dass eine Versorgung mit Wasser noch nicht ausreicht, sondern dass dieses Wasser auch für den menschlichen Genuss geeignet sein muss.Obwohl mit dem Begriff Gebrauch sowohl der unmittelbare Verzehr (Essen und Trinken), die Verwendung zur Körperpflege (Waschen und Baden) und zur Toilettenspülung als auch eine Verwendung für andere, z.B. technische Zwecke gemeint ist, sind es insbesondere Haushaltszwecke, aus denen sich die besonderen Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers ergeben. Es muss in erster Linie für den menschlichen Verzehr und die Verwendung im Haushalt geeignet und dazu frei von Fremdstoffen und insbesondere von Krankheitserregern sein, weshalb man dann auch von Trinkwasser spricht.

Trinkwasser gehört daher zu denjenigen Lebensmitteln, deren Beschaffung bei Gewinnung und vor Verteilung einer ständigen Kontrolle unterliegt.

Trinkwasser muss sauber sein!

Schließlich nutzen wir es nicht nur in Bereichen, in welchen die Qualität eine untergeordnete Rolle spielt (Toilettenspülung), sondern auch zum Kochen, zur Körperpflege und (wie der Name besagt) zum Trinken. Die Qualität des Trinkwassers ist nicht nur abhängig vom Härtegrad etc.: auch alte oder beschädigte Leitungen und Mängel an Zapfstellen können sie immens beeinträchtigen. Die Anforderungen an u.a. Werkstoffe und Trinkwasserinstallationen werden durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt.

Zum 1. November 2011 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Am 14. Dezember 2012 ist auch diese offiziell in Kraft getreten. Damit sind wesentliche Änderungen verbunden.
Die Allgemeinen Anforderungen umfassen unter anderem:

  1. Arbeit an Trinkwasser-Installationen nur vom Fachunternehmen
  2. Regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen – ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  3. Bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  4. Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  5. Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann

Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung.
Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Ihrem Fachbetrieb bekannt.

Das leisten wir für Sie!

  • Wir informieren Sie über die aktuellen Anforderungen an die Qualität und Sicherheit von Trinkwasser.
  • Wir beraten Sie bei der Planung, Errichtung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Anpassung von Untersuchungsplänen für Ihre Wasserversorgungsanlage.
  • Wir führen fachgerechte Probenahmen und Analysen von Trinkwasser durch.
  • Wir dokumentieren und melden die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen an die zuständigen Behörden.

Wir unterstützen Sie gerne – von der Planung bis zur Inbetriebnahme.
Sprechen Sie mit unseren Spezialisten!